RS Vwgh 1991/11/11 91/10/0121

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Veröffentlicht am 11.11.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z5;
VwGG §28 Abs1;
VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/09/07 90/18/0100 1

Stammrechtssatz

Nach stRsp des VwGH ist es unzulässig, in einem Beschwerdeverfahren auf den Inhalt von Schriftsätzen anderer Verfahren zu verweisen, mögen diese Verwaltungsverfahren oder andere Beschwerdeverfahren vor dem VwGH sein

(Hinweis E 15.9.1986, 85/10/0083, E 7.9.1988, 88/18/0032).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991100121.X01

Im RIS seit

06.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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