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L55006 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz SteiermarkNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/02/18 90/10/0175 1Stammrechtssatz
Der Umweltanwalt ist in einem Verfahren gem
§ 13 Abs 5 Stmk NatSchG betreffend Ausnahmen von den Schutzbestimmungen nach § 13 Abs 2 bis 4 Stmk NatSchG berechtigt als Partei im Verfahren vor der Beh teilzunehmen und gegen den dieses Verfahren abschließenden Bescheid Beschwerde an den VwGH zu erheben (hier: Ausnahmebewilligung zum Fangen und Halten von Singvögeln).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991100100.X04Im RIS seit
11.11.1991Zuletzt aktualisiert am
16.02.2010