RS Vwgh 1991/11/11 91/10/0118

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Veröffentlicht am 11.11.1991
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §17 Abs1;

Rechtssatz

Das Angebot einer Ersatzaufforstung ist für die Prüfung der Berechtigung des Antrages auf Rodungsbewilligung nicht wesentlich, da der Frage der Ersatzaufforstung im Hinblick auf § 18 ForstG erst für den Fall der Bewilligung Bedeutung zukommt (Hinweis E 12.2.1985, 83/07/0205).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991100118.X03

Im RIS seit

16.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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