RS Vwgh 1991/11/11 91/10/0026

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Veröffentlicht am 11.11.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §20;
LMG 1975 §74 Abs5 Z3;
VStG §44a lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/11/19 89/10/0201 1

Stammrechtssatz

Bei der Verwaltungsübertretung nach § 74 Abs 5 Z 3 iVm § 20 LMG handelt es sich um eine Begehung der Tat durch Unterlassung. Zur Konkretisierung des Tatvorwurfes ist daher die individualisierte Beschreibung jener Handlungen im Spruch erforderlich, die der Täter hätte setzen müssen

(Hinweis E 26.2.1990, 89/10/0202).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991100026.X03

Im RIS seit

11.11.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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