RS Vwgh 1991/11/11 91/10/0026

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Veröffentlicht am 11.11.1991
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Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §20;
LMG 1975 §74 Abs5 Z3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/11/19 89/10/0201 4

Stammrechtssatz

Zum objektiven Tatbestand einer Verwaltungsübertretung nach § 74 Abs 5 Z 3 iVm § 20 LMG gehört auch die objektive Gefahr der hygienisch nachteiligen Beeinflussung durch äußere Einwirkung, wozu auch Wärme zählt (Hinweis E 10.4.1989, 88/10/0128).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991100026.X01

Im RIS seit

11.11.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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