RS Vwgh 1991/11/12 89/08/0262

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Veröffentlicht am 12.11.1991
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §35 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/22 89/08/0016 1

Stammrechtssatz

Die Dienstgebereigenschaft im Sinne des § 35 ASVG ist in Abhängigkeit von der Beantwortung der Frage zu beurteilen, wer nach rechtlichen (und nicht bloß tatsächlichen) Gesichtspunkten aus den im Betrieb getätigten Geschäften berechtigt und verpflichtet wird, wen also demnach das Risiko des Betriebes im Gesamten unmittelbar trifft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989080262.X01

Im RIS seit

12.11.1991

Zuletzt aktualisiert am

18.04.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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