RS Vwgh 1991/11/12 91/05/0083

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.11.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §7 Abs1;

Rechtssatz

Nur ein Verwaltungsorgan, nicht aber eine Dienststelle, kann befangen sein (Hinweis E 29.1.1968, 1569/66).

Schlagworte

Abgrenzung der Begriffe Behörde und Organwalter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991050083.X05

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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