Index
63 Allgemeines Dienst- und BesoldungsrechtNorm
B-VG Art7 Abs1 / GesetzRechtssatz
Gehaltsgesetz 1956; denkmögliche Annahme, daß unter der Wendung "abgeschlossenes Hochschulstudium" iS des §12a Abs4 nur dieses Studium selbst zu verstehen ist und daß ein Aufstiegskurs an der Verwaltungsakademie zu den "übrigen Fällen" zählt; keine gleichheitswidrige Anwendung des §12a Abs4
Schlagworte
Dienstrecht, Überstellung (Dienstrecht)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1983:B611.1978Dokumentnummer
JFR_10169776_78B00611_01