RS Vwgh 1991/11/12 91/11/0018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.11.1991
beobachten
merken

Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs3;
KFG 1967 §73 Abs2;

Rechtssatz

Die "Gefährlichkeit der Verhältnisse" ergibt sich bereits aus der Natur eines Gewaltdeliktes (Hinweis E 24.10.1989, 88/11/0204). Der Lenker hat für das Opfer besonders gefährliche Verhältnisse dadurch geschaffen, daß er nach der Tat flüchtete und das Opfer dadurch und auf Grund der erheblichen Verletzungen einen hohen Blutverlust erlitten hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991110018.X03

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten