Index
66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §35 Abs1;Rechtssatz
Das Zustandekommen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ist grundsätzlich von vertraglichen Vereinbarungen, aber auch einseitigen Erklärungen unabhängig (hier: zur Frage der Dienstgebereigenschaft eines Landes - Bundeslandes - gegenüber Arbeitern, die bei Bauvorhaben von Bringungsgemeinschaften eingesetzt sind).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989080262.X04Im RIS seit
12.11.1991Zuletzt aktualisiert am
18.04.2016