RS Vwgh 1991/11/12 89/08/0262

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Veröffentlicht am 12.11.1991
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §35 Abs1;

Rechtssatz

Das Zustandekommen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ist grundsätzlich von vertraglichen Vereinbarungen, aber auch einseitigen Erklärungen unabhängig (hier: zur Frage der Dienstgebereigenschaft eines Landes - Bundeslandes - gegenüber Arbeitern, die bei Bauvorhaben von Bringungsgemeinschaften eingesetzt sind).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989080262.X04

Im RIS seit

12.11.1991

Zuletzt aktualisiert am

18.04.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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