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L3 FinanzrechtNorm
B-VG Art7 Abs1 / GesetzRechtssatz
Sbg. Ortstaxengesetz; keine Bedenken gegen §4 Abs3 und 4 - hinreichende Determinierung, keine Gleichheitswidrigkeit, keine Gleichartigkeit mit der Grundsteuer, kein Verstoß gegen Freizügigkeit der Person und Aufenthaltsfreiheit; keine Verletzung im Eigentumsrecht und im Gleichheitsrecht beim Vollzug
Schlagworte
Fremdenverkehr, Abgaben FremdenverkehrEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1983:B374.1979Dokumentnummer
JFR_10169776_79B00374_01