RS Vwgh 1991/11/12 91/07/0115

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Veröffentlicht am 12.11.1991
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

B-VG Art17;
WRG 1959 §31 Abs3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/07/0116

Rechtssatz

Im Fall der Anordnung von Maßnahmen gemäß § 31 Abs 3 WRG, mit deren Durchführung in der Regel Privatunternehmen vertraglich betraut werden, werden die vertraglichen Rechte für den Bund als Träger von Privatrechten begründet (Hinweis E 10.1.1988, 83/07/0216). Damit kommt aber in einem von einem gemäß § 31 Abs 3 WRG Verpflichteten ausgelösten Gerichtsverfahren durchaus der Bund als Prozeßgegner in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991070115.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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