RS Vfgh 1983/2/24 B579/78

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Veröffentlicht am 24.02.1983
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Index

41 Innere Angelegenheiten
41/08 Ehrenzeichen, Orden, Uniformen, Abzeichen

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
AbzeichenG 1960 §1
VfGG §88

Rechtssatz

Abzeichengesetz 1960; keine Bedenken gegen §§1 und 3; keine willkürliche Gesetzesanwendung; keine Verletzung der Rechte auf Versammlungsfreiheit und auf freie Vereinsbildung; kein Kostenersatz - Befassung der Finanzprokuratur mit der Vertretung der belangten Behörde nicht geboten

Entscheidungstexte

Schlagworte

Abzeichen, VfGH / Kosten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1983:B579.1978

Dokumentnummer

JFR_10169776_78B00579_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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