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41 Innere AngelegenheitenNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktRechtssatz
Abzeichengesetz 1960; keine Bedenken gegen §§1 und 3; keine willkürliche Gesetzesanwendung; keine Verletzung der Rechte auf Versammlungsfreiheit und auf freie Vereinsbildung; kein Kostenersatz - Befassung der Finanzprokuratur mit der Vertretung der belangten Behörde nicht geboten
Schlagworte
Abzeichen, VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1983:B579.1978Dokumentnummer
JFR_10169776_78B00579_01