RS Vwgh 1991/11/12 89/08/0346

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.11.1991
beobachten
merken

Index

33 Bewertungsrecht
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BewÄG 1987;
BSVG §23 Abs3;
BSVGNov 13te Art3 Abs2;

Rechtssatz

Auf die durch die 11te BSVG-Novelle in § 23 Abs 3 Satz 3 BSVG zum 1.Jänner 1988 bewirkte Änderung des Ertragswertes hat Art 3 Abs 2 der 13ten BSVG-Novelle keinen Einfluß, weil nach dieser Bestimmung bloß solche Änderungen der Einheitswerte für die Zeit vor 1.1.1990 nicht zu berücksichtigen sind, die auf das BewÄG 1987 zurückzuführen sind

(Hinweis RV 784 BlgNr GP 17,9).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989080346.X04

Im RIS seit

27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten