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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §61 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/07/0116Rechtssatz
Entspricht die die Zulässigkeit ordentlicher Rechtsmittel verneinende Rechtsmittelbelehrung des erstinstanzlichen Bescheides dem Gesetz, so kann der belangten Behörde nicht entgegengetreten werden, wenn sie den auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung (sohin nicht offenstehenden) Berufungsfrist gerichteten Antrag des Bf im Instanzenzug abgewiesen hat.
Schlagworte
Inhalt der BerufungsentscheidungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991070115.X04Im RIS seit
12.11.2001