RS Vwgh 1991/11/12 89/08/0262

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Veröffentlicht am 12.11.1991
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66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §35 Abs1;

Rechtssatz

Für die Beurteilung der Dienstgebereigenschaft ist es gleichgültig, ob die Betriebsmittel kraft Eigentums oder sonstigen Gebrauchsrechtes zur Verfügung stehen (Hinweis E 5.3.1958, 1506/54) (hier: zur Frage der Dienstgebereigenschaft eines Landes -

Bundeslandes - gegenüber Arbeitern, die bei Bauvorhaben von Bringungsgemeinschaften eingesetzt sind).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989080262.X02

Im RIS seit

12.11.1991

Zuletzt aktualisiert am

18.04.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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