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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Wr §38 Abs3;Rechtssatz
Damit, daß der Flächenwidmungsplan eine Grundfläche als Verkehrsfläche ausweist, für die ein Enteignungsverfahren letztlich nicht erfolgreich war, kann keinesfalls die Gesetzeswidrigkeit jenes Teiles des Flächenwidmungsplans und Bebauungsplans dargetan werden, der für das erteilte Baubewilligungsverfahren allein präjudiziell ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991050082.X03Im RIS seit
03.05.2001