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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Ausf, daß zur im Verwaltungsverfahren strittigen Frage, ob zum Ausgleich der Behinderung des Lenkers die Verwendung eines Kfz mit Automatikgetriebe erforderlich sei, im Bescheid keine ausreichende Begründung gegeben wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991110093.X02Im RIS seit
19.03.2001