RS Vwgh 1991/11/12 91/08/0125

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Veröffentlicht am 12.11.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ABGB §1152;
ASVG §4 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH wird das Beschäftigungsverhältnis durch den "Einstellungsakt" begründet; es setzt einen (wirksamen) "Verpflichtungsakt" nicht voraus. "Entgelt" iSd § 4 Abs 2 ASVG muß daher nicht notwendigerweise aus einem wirksamen Arbeitsvertrag resultieren; es umfaßt auch den bei Fehlen eines solchen in Betracht kommenden bereicherungsrechtlichen Nutzenausgleich, der im Analogieweg aus § 1152 ABGB abgeleitet wird.

Schlagworte

Dienstnehmer Begriff Beschäftigung gegen Entgelt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991080125.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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