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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §1152;Rechtssatz
Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH wird das Beschäftigungsverhältnis durch den "Einstellungsakt" begründet; es setzt einen (wirksamen) "Verpflichtungsakt" nicht voraus. "Entgelt" iSd § 4 Abs 2 ASVG muß daher nicht notwendigerweise aus einem wirksamen Arbeitsvertrag resultieren; es umfaßt auch den bei Fehlen eines solchen in Betracht kommenden bereicherungsrechtlichen Nutzenausgleich, der im Analogieweg aus § 1152 ABGB abgeleitet wird.
Schlagworte
Dienstnehmer Begriff Beschäftigung gegen EntgeltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991080125.X02Im RIS seit
11.07.2001