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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KFG 1967 §103 Abs1;Rechtssatz
Auch eine (mindestens einmalige) wöchentliche Überprüfung der diversen Abwaagescheine stellt keinen ausreichenden Kontrollmechanismus dar, da es eben darauf ankommt, daß die Überladung von vorneherein vermieden wird (Hinweis E 30.9.1987, 87/03/0155).
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991030244.X02Im RIS seit
19.03.2001