RS Vwgh 1991/11/13 91/03/0244

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Veröffentlicht am 13.11.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §103 Abs1;
KFG 1967 §134 Abs1;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Auch eine (mindestens einmalige) wöchentliche Überprüfung der diversen Abwaagescheine stellt keinen ausreichenden Kontrollmechanismus dar, da es eben darauf ankommt, daß die Überladung von vorneherein vermieden wird (Hinweis E 30.9.1987, 87/03/0155).

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991030244.X02

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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