RS Vwgh 1991/11/18 90/15/0089

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Veröffentlicht am 18.11.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Rechtssatz

Eine persönlich bedingte Unbilligkeit der Abgabeneinhebung liegt nach stRsp des VwGH im besonderen nur dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlagen des Nachsichtswerbers gefährdet, wozu es allerdings nicht unbedingt besonderer finanzieller Schwierigkeiten oder Notlagen bedarf, sondern beispielsweise ausreichend wäre, wenn die Abstattung der Abgabenschuld trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Veräußerung von Vermögenschaften möglich wäre und diese Veräußerung einer Verschleuderung gleichkäme

(Hinweis E 25.6.1990, 89/15/0088).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150089.X02

Im RIS seit

18.11.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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