RS Vwgh 1991/11/18 90/12/0122

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.11.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/11/13 89/07/0152 1

Stammrechtssatz

Nach der ständigen Judikatur des VwGH ist Sache iSd § 66 Abs 4 AVG nur jene Angelegenheit, die den Inhalt des Bescheides der Unterbehörde gebildet hat, im Fall einer eingeschränkten Berufung der vom Rechtsmittel erfaßte Teil des Bescheides, wenn dieser vom übrigen Bescheidinhalt trennbar ist (Hinweis E 28.11.1983, 82/11/0270).

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990120122.X01

Im RIS seit

18.11.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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