RS Vwgh 1991/11/18 90/12/0141

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Veröffentlicht am 18.11.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Soweit sich eine Beschwerde gegen den den erstinstanzlichen Bescheid bestätigenden und damit dessen Spruch übernehmenden Ausspruch des Bescheides richtet, besteht Beschwerdeberechtigung des Beschwerdeführers.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Umfang der Abänderungsbefugnis Allgemein bei Einschränkung der Berufungsgründe beschränkte Parteistellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990120141.X02

Im RIS seit

05.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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