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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Soweit sich eine Beschwerde gegen den den erstinstanzlichen Bescheid bestätigenden und damit dessen Spruch übernehmenden Ausspruch des Bescheides richtet, besteht Beschwerdeberechtigung des Beschwerdeführers.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Umfang der Abänderungsbefugnis Allgemein bei Einschränkung der Berufungsgründe beschränkte ParteistellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990120141.X02Im RIS seit
05.04.2001