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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art140 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/12/0137Rechtssatz
Eine aus verfahrensökonomischen Gründen gewählte unterschiedliche Anknüpfung an Dienstbezüge vor dem Präsenzdienst (so hinsichtlich des Entschädigungsanspruches nach § 36 Abs 2 iVm § 37 und § 38 HGG) und während des Präsenzdienstes (so des Fortzahlungsanspruches nach § 39 Abs 1 HGG), die je nach Fallgestaltung eine Besserstellung oder Schlechterstellung des betroffenen Präsenzdieners mit sich
bringen kann, liegt noch im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990120136.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
16.09.2010