RS Vwgh 1991/11/18 90/12/0136

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Veröffentlicht am 18.11.1991
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
43/02 Leistungsrecht

Norm

B-VG Art140 Abs1;
HGG 1985 §36 Abs2;
HGG 1985 §37;
HGG 1985 §38;
HGG 1985 §39 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/12/0137

Rechtssatz

Eine aus verfahrensökonomischen Gründen gewählte unterschiedliche Anknüpfung an Dienstbezüge vor dem Präsenzdienst (so hinsichtlich des Entschädigungsanspruches nach § 36 Abs 2 iVm § 37 und § 38 HGG) und während des Präsenzdienstes (so des Fortzahlungsanspruches nach § 39 Abs 1 HGG), die je nach Fallgestaltung eine Besserstellung oder Schlechterstellung des betroffenen Präsenzdieners mit sich

bringen kann, liegt noch im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990120136.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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