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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Die Begründung eines Bescheides betreffend die Überleitung eines UnivAss in ein provisorisches Dienstverhältnis bedarf einer nachvollziehbaren Auseinandersetzung mit den überaus kontroversen Standpunkten der im Ermittlungsverfahren von der Personalkommission eingeholten bzw ihr vorgelegten Gutachten und Stellungnahmen zur Frage, ob - bezogen auf das gegenständliche Fachgebiet und unter Bedachtnahme auf die Vielfalt wissenschaftlicher Lehrmeinungen und Methoden in ihm - trotz der geringen Anzahl und des zumeist geringen Umfangs der wissenschaftlichen Arbeiten, die der Universitätsassistent allein verfaßt oder an denen er mitgewirkt hat, seine ausreichende fachliche Qualifikation im Sinne des § 176 BDG 1979 im Hinblick auf die nach Art 6 Abs 5 Hochschullehrer-DienstrechtsG anzustellende Prognose vorliegt oder nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991120155.X03Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
16.11.2011