RS Vwgh 1991/11/18 90/15/0123

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Veröffentlicht am 18.11.1991
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Index

21/03 GesmbH-Recht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
GmbHG §21;

Rechtssatz

Für die (einstimmig vorzunehmende) Beschlußfassung von Geschäftsführern einer GmbH, die ihnen als Gesamtheit obliegenden Aufgaben untereinander aufzuteilen, kann dem GmbHG eine Formvorschrift nicht entnommen werden. Ebenso ist dem GmbHG eine Beweisregel fremd, wonach eine solche Beschlußfassung nur schriftlich nachgewiesen werden könnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150123.X02

Im RIS seit

12.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

29.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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