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21/03 GesmbH-RechtNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Für die (einstimmig vorzunehmende) Beschlußfassung von Geschäftsführern einer GmbH, die ihnen als Gesamtheit obliegenden Aufgaben untereinander aufzuteilen, kann dem GmbHG eine Formvorschrift nicht entnommen werden. Ebenso ist dem GmbHG eine Beweisregel fremd, wonach eine solche Beschlußfassung nur schriftlich nachgewiesen werden könnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990150123.X02Im RIS seit
12.02.2002Zuletzt aktualisiert am
29.08.2011