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25/01 StrafprozessNorm
BDG 1979 §56 Abs2;Rechtssatz
Der Grundsatz der freien Verteidigerbestellung durch den Beschuldigten bzw Angeklagten befreit nicht den als Verteidiger ausersehenen Beamten von seiner ihm durch § 56 Abs 2 BDG 1979 auferlegten Dienstpflicht, eine solche Bestellung abzulehnen, wenn ihre Befolgung unter anderem "sonstige wesentliche dienstliche Interessen gefährdet".
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990120141.X05Im RIS seit
05.04.2001