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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
GrundausbildungsV Wachebeamte BMI 1978;Rechtssatz
Wäre es Absicht des Gesetzgebers, die Einschränkung der Anspruchsberechtigung von Gendarmeriebeamten auf Reisegebühren während der gendarmeriefachlichen Grundausbildung auch bei einer Zuteilung zu Gendarmerieposten auszuschließen, so hätte dies der Gesetzgeber bei Änderung der Ausbildungspraxis im Gesetz zum Ausdruck bringen müssen, wozu er sich aber selbst noch in der Novellierung der RGV mit Bundesgesetz 1988/288 bei Neufassung der Sonderbestimmung für Gendarmeriebeamte des § 41 RGV offensichtlich nicht veranlaßt gesehen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991120067.X04Im RIS seit
12.11.2001