RS Vwgh 1991/11/18 91/12/0067

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Veröffentlicht am 18.11.1991
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

GrundausbildungsV Wachebeamte BMI 1978;
RGV 1955 §22 Abs1;
RGV 1955 §41;
RGV 1955 §42;

Rechtssatz

Wäre es Absicht des Gesetzgebers, die Einschränkung der Anspruchsberechtigung von Gendarmeriebeamten auf Reisegebühren während der gendarmeriefachlichen Grundausbildung auch bei einer Zuteilung zu Gendarmerieposten auszuschließen, so hätte dies der Gesetzgeber bei Änderung der Ausbildungspraxis im Gesetz zum Ausdruck bringen müssen, wozu er sich aber selbst noch in der Novellierung der RGV mit Bundesgesetz 1988/288 bei Neufassung der Sonderbestimmung für Gendarmeriebeamte des § 41 RGV offensichtlich nicht veranlaßt gesehen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991120067.X04

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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