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L82002 Bauordnung KärntenNorm
BauO Krnt 1969;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Auftrag zur Vorauszahlung der Kosten der Ersatzvornahme in einer Bausache - Die Vollstreckung eines Bauauftrages ist auch dann möglich, wenn der Anordnung der Ersatzvornahme ein Kostenvorauszahlungsauftrag nicht vorausgeht. Daß aber der vorläufige Erlag des vorgeschriebenen Geldbetrages für die Beschwerdeführer einen unverhältnismäßigen Nachteil darstellen könnte, haben sie zur Begründung ihres Antrages auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gar nicht ausgeführt, vielmehr erfolgte eben überhaupt keine entsprechende Begründung dieses Antrages.
Schlagworte
Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht InteressenabwägungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:AW1991050049.A01Im RIS seit
11.05.2001