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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §239 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/04/18 89/16/0203 2Stammrechtssatz
Ohne ein rückzahlbares Guthaben auf dem Konto des Abgabepflichtigen kann einem Rückzahlungsantrag gemäß § 239 Abs 1 BAO kein Erfolg beschieden sein, denn ein Guthaben iSd § 239 Abs 1 BAO stellt sich als Ergebnis der Gebarung auf dem Abgabenkonto eines Steuerpflichtigen dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991150113.X01Im RIS seit
18.11.1991