RS Vwgh 1991/11/18 91/15/0113

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Veröffentlicht am 18.11.1991
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §239 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/04/18 89/16/0203 2

Stammrechtssatz

Ohne ein rückzahlbares Guthaben auf dem Konto des Abgabepflichtigen kann einem Rückzahlungsantrag gemäß § 239 Abs 1 BAO kein Erfolg beschieden sein, denn ein Guthaben iSd § 239 Abs 1 BAO stellt sich als Ergebnis der Gebarung auf dem Abgabenkonto eines Steuerpflichtigen dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991150113.X01

Im RIS seit

18.11.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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