RS Vwgh 1991/11/19 88/07/0118

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Veröffentlicht am 19.11.1991
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §27 Abs1;
WRG 1959 §29;
WRG 1959 §70 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1887/71 E 21. Jänner 1972 VwSlg 8150 A/1972 RS 1

Stammrechtssatz

Die vom Eigentümer des belasteten Gutes begehrte Aufhebung einer im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeit ist gleichzeitig mit der Feststellung des Erlöschens des Wasserrechtes auszusprechen. (Die Frage der Entbehrlichkeit solcher Dienstbarkeiten im Hinblick auf Vorkehrungen nach § 29 WRG 1959 ist nicht zu beantworten).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1988070118.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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