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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Rechtssatz
Eine Partei, die einen Antrag um nachträgliche Aufnahme in eine Wassergenossenschaft gestellt hat, kann nicht die unterlassene Zustellung des Bescheides betreffend die Auflösung der Wassergenosenschaft an Dritte als eine Verletzung ihrer eigenen subjektiven Rechte geltend machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991070094.X02Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
31.10.2008