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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §46;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/10/03 90/02/0111 3 (hier: Halten in einer Fußgängerzone).Stammrechtssatz
Einem geschulten Organ der Straßenaufsicht, das sich in Ausübung des Dienstes befindet, ist es zuzubilligen, einen einfachen Verkehrsvorgang, wie das Befahren einer Sperrlinie, richtig zu beobachten und das Beobachtete richtig wiederzugeben (Hinweis E 21.9.1988, 88/03/0156).
Schlagworte
Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte ZeugenaussagenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991020092.X01Im RIS seit
12.06.2001