Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/02/0099Rechtssatz
In einem anwaltlichen Schriftsatz, der lediglich eine Stellungnahme zum Ergebnis der Beweisaufnahme darstellt, ist - auch wenn er einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens enthält - eine Berufung nicht zu erblicken; Wesensmerkmal einer Berufung ist, daß sie sich gegen einen Bescheid richtet, dh, diesen bekämpft (Hinweis E 16.3.1978, 926/77, VwSlg 9506 A/78).
Schlagworte
Berufungsrecht Begriff des Rechtsmittels bzw der Berufung Wertung von Eingaben als BerufungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991020098.X03Im RIS seit
03.04.2001