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64 Besonderes Dienst- und BesoldungsrechtNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktRechtssatz
Art87 B-VG; kein Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit durch die bescheidmäßige Feststellung, daß die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung zu den Dienstpflichten eines Richters zählt; kein Entzug des gesetzlichen Richters; keine Verletzung eines verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes bei Anwendung des §57 Richterdienstgesetz
Schlagworte
RechtsV, VerwaltungsV, Dienstrecht, Richter, GerichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1983:B450.1979Dokumentnummer
JFR_10169774_79B00450_01