RS Vwgh 1991/11/20 91/02/0091

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Veröffentlicht am 20.11.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §58 Abs2;
VStG §25 Abs2;

Rechtssatz

Verbleibt an der Richtigkeit des Tatvorwurfes kein Zweifel, fehlt es an der Anwendungsmöglichkeit des Grundsatzes "in dubio pro reo" (Hinweis E 18.9.1991, 90/03/0266).

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemeinfreie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991020091.X03

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.03.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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