RS Vwgh 1991/11/21 90/13/0101

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.11.1991
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z9;
EStG 1972 §26 Z7;

Rechtssatz

Vom Dienstgeber an "Saisonarbeiter" bezahlte Tagesgelder und Nächtigungsgelder fallen gemäß § 26 Z 7 EStG 1972 nicht unter die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit; der Reisebegriff des § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1972 stimmt mit dem Begriff der Dienstreise in § 26 Z 7 EStG 1972 nicht überein, weswegen auch ein Vergleich der beiden Begriffe nicht zulässig ist. Gegen diesen unterschiedlichen Reisebegriff in § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1972 einerseits und in § 26 Z 7 EStG 1972 andererseits bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes

(Hinweis E 11.6.1991, 91/14/0074).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990130101.X03

Im RIS seit

21.11.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten