RS Vwgh 1991/11/21 91/13/0016

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.11.1991
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/13/0031

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/14/0179 E 20. September 1988 RS 6

Stammrechtssatz

Derjenige, der eine Abgabenbegünstigung in Anspruch nimmt, hat das Vorliegen ihrer Voraussetzungen nachzuweisen. Tut er dies - aus welchen Gründen immer - nicht, so kann ihm auch die begehrte Abgabenbegünstigung nicht gewährt werden.

Schlagworte

Abgabenbegünstigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991130016.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten