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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/13/0031Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/14/0179 E 20. September 1988 RS 6Stammrechtssatz
Derjenige, der eine Abgabenbegünstigung in Anspruch nimmt, hat das Vorliegen ihrer Voraussetzungen nachzuweisen. Tut er dies - aus welchen Gründen immer - nicht, so kann ihm auch die begehrte Abgabenbegünstigung nicht gewährt werden.
Schlagworte
AbgabenbegünstigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991130016.X02Im RIS seit
03.04.2001