RS Vwgh 1991/11/21 90/13/0101

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Veröffentlicht am 21.11.1991
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z9;
EStG 1972 §26 Z7;

Rechtssatz

Zu einem (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit wird ein Ort auf Grund längeren Aufenthaltes des Steuerpflichtigen (Arbeitnehmers). Der längere Aufenthalt ermöglicht es ihm, sich dort über die Verpflegungsmöglichkeiten zu informieren und so jenen Verpflegungsmehraufwand zu vermeiden, der allein die Annahme von Werbungskosten statt nicht abzugsfähiger (üblicher) Verpflegungsaufwendungen der privaten Lebensführung rechtfertigt (Hinweis E 27.6.1989, 88/14/0197;

E 13.2.1991, 90/13/0199).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990130101.X02

Im RIS seit

21.11.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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