RS Vwgh 1991/11/21 91/13/0071

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Veröffentlicht am 21.11.1991
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1220;
ABGB §1225;
ABGB §1231;
EStG 1972 §34 Abs1;
EStG 1972 §34 Abs2;
EStG 1972 §34 Abs3;

Rechtssatz

AusfzF, ob und wann die Leistung eines Heiratsgutes bzw einer Heiratsausstattung als außergewöhnliche Belastung iSd § 34 EStG 1972 anzusehen ist (hier: insb zur Frage der Zwangsläufigkeit der Zahlung in einem späteren Kalenderjahr als jenem der Eheschließung und zur Pflicht des Nachweises triftiger Gründe für die Verlagerung der Zahlung in ein späteres Kalenderjahr).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991130071.X02

Im RIS seit

21.11.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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