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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1220;Rechtssatz
AusfzF, ob und wann die Leistung eines Heiratsgutes bzw einer Heiratsausstattung als außergewöhnliche Belastung iSd § 34 EStG 1972 anzusehen ist (hier: insb zur Frage der Zwangsläufigkeit der Zahlung in einem späteren Kalenderjahr als jenem der Eheschließung und zur Pflicht des Nachweises triftiger Gründe für die Verlagerung der Zahlung in ein späteres Kalenderjahr).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991130071.X02Im RIS seit
21.11.1991