RS Vwgh 1991/11/21 90/13/0098

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Veröffentlicht am 21.11.1991
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KStG 1966 §1 Abs1 Z6;
KStG 1966 §2 Abs1;
KStG 1966 §8 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/13/0099

Rechtssatz

AusfzF, inwieweit Betriebe gewerblicher Art einer Körperschaft öffentlichen Rechts und privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen gleich behandelt werden können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990130098.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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