RS Vwgh 1991/11/21 91/13/0016

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Veröffentlicht am 21.11.1991
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1220;
ABGB §1225;
ABGB §1231;
EStG 1972 §34 Abs1;
EStG 1972 §34 Abs2;
EStG 1972 §34 Abs3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/13/0031

Rechtssatz

AusfzF, ob und wann die Leistung eines Heiratsgutes bzw einer Heiratsausstattung als außergewöhnliche Belastung iSd § 34 EStG 1972 anzusehen ist, insb zur Frage, ob die Zwangsläufigkeit der Belastung des Steuerpflichtigen durch den Abschluß einer Stundungsvereinbarung mit seiner Tochter hinsichtlich der Leistung des Heiratsgutes wegfällt (hier: Stundung der Leistung des Heiratsgutes, um dem Steuerpflichtigen die Finanzierung seiner Wohnungseinrichtung und seiner Silberhochzeit zu erleichtern).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991130016.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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