RS Vwgh 1991/11/25 91/19/0286

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Veröffentlicht am 25.11.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AZG §26 Abs1;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/09/24 90/19/0313 1

Stammrechtssatz

Aus dem klaren Wortlaut des § 26 Abs 1 AZG läßt sich kein Zusammenhang zwischen den Betriebszeiten und der Verpflichtung zur Führung von Aufzeichnungen ableiten. Für eine teleologische Interpretation in dieser Richtung bleibt daher kein Raum.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190286.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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