RS Vfgh 1983/2/26 B527/79

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Veröffentlicht am 26.02.1983
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Index

L3 Finanzrecht
L3730 Aufenthaltsabgabe, Nächtigungstaxe, Ortstaxe

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Gesetz
B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
Tir AufenthaltsabgabeG §5 Abs5
Tir AufenthaltsabgabeG §7 Abs2

Rechtssatz

Tir. Aufenthaltsabgabegesetz; keine Bedenken gegen die Pauschalierungsregelung, insbesondere gegen §5 Abs5; keine denkunmögliche und keine gleichheitswidrige Anwendung

Entscheidungstexte

Schlagworte

Fremdenverkehr, Abgaben Fremdenverkehr, Aufenthaltsabgabe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1983:B527.1979

Dokumentnummer

JFR_10169774_79B00527_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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