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L65000 Jagd WildNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Beschwerdelegitimation ergibt sich im konkreten Fall daraus, daß der Bf durch eine unrichtige Anwendung des § 6 Abs 3 Krnt JagdG 1978 im Recht auf Anschluß von nicht zu einem Jagdgebiet gehörenden jagdlich nutzbaren Grundstücken, die nicht die Mindestgröße einer Gemeindejagd aufweisen, im Sinne des § 10 Abs 1 lit a Krnt JagdG 1978 verletzt worden sein könnte (Hinweis E 28.10.1991, 91/19/0131).
Schlagworte
Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Bildung von Jagdgebieten Genossenschaftsjagdgebiet Gemeindejagdgebiet Gemeinschaftsjagdgebiet Vereinigung und ZerlegungMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejahtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991190121.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
17.08.2010