RS Vwgh 1991/11/26 91/07/0086

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.11.1991
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §8;
WRG 1959 §102 Abs1 litb;
WRG 1959 §111 Abs4;

Rechtssatz

Werden für die Verwirklichung eines wasserrechtlichen Projektes Grundstücke einer physischen oder juristischen Person in Anspruch genommen, so ist kein Anlaß zu Zweifeln an deren Parteistellung im wasserrechtlichen Bewilligungverfahren gegeben.

Schlagworte

Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991070086.X02

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten