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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Werden für die Verwirklichung eines wasserrechtlichen Projektes Grundstücke einer physischen oder juristischen Person in Anspruch genommen, so ist kein Anlaß zu Zweifeln an deren Parteistellung im wasserrechtlichen Bewilligungverfahren gegeben.
Schlagworte
Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991070086.X02Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
04.05.2012