RS Vfgh 1983/2/26 B507/79

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Veröffentlicht am 26.02.1983
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Index

10 Verfassungsrecht
10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Allg
StGG Art8
VStG §53 Abs1

Rechtssatz

Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; gemäß §53 Abs1 VStG 1950 ist Vollzug einer Freiheitsstrafe von der zwingend vorgesehenen Aufforderung zum Antritt der Freiheitsstrafe abhängig; Verletzung der persönlichen Freiheit

Entscheidungstexte

Schlagworte

Verwaltungsstrafrecht, Vollzug Strafe, Vorführung Strafantritt, Festnehmung, Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1983:B507.1979

Dokumentnummer

JFR_10169774_79B00507_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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