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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §19 Abs2;Rechtssatz
Der vom Erkenntnis des VwGH vom 12.10.1977, 448/77, VwSlg 5175 F/1977, geforderte zeitliche Zusammenhang zwischen Anschaffung einer Liegenschaft und der Übergabe der Liegenschaft als Heiratsausstattung, der eine bloße Vermögensumschichtung ausschließt und es erlaubt, bereits im Jahr der Anschaffung eine Ausgabe anzunehmen, muß objektivierbar sein (zB Übergabe der Liegenschaft an den Ausstattungsberechtigten, Umbauarbeiten durch diesen am Objekt).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991140167.X01Im RIS seit
26.11.1991