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L82000 BauordnungNorm
AVG §42 Abs1;Rechtssatz
Keinesfalls kann dann, wenn sich der Nachbar bei der Bauverhandlung nur gegen die Ausführung des Daches gewendet hat, später glaubwürdig ausgeführt werden, mit einem Vorbringen betreffend Aufschüttung habe er sich gegen die Gebäudehöhe als solche gerichtet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991050142.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
18.12.2013