RS Vwgh 1991/11/26 91/05/0142

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Veröffentlicht am 26.11.1991
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Index

L82000 Bauordnung
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §42 Abs1;
BauRallg;
VwRallg;

Rechtssatz

Keinesfalls kann dann, wenn sich der Nachbar bei der Bauverhandlung nur gegen die Ausführung des Daches gewendet hat, später glaubwürdig ausgeführt werden, mit einem Vorbringen betreffend Aufschüttung habe er sich gegen die Gebäudehöhe als solche gerichtet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991050142.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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