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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §64 Abs6;Rechtssatz
Ausführungen hinsichtlich eines bloß gelegentlich zu wertendes Lenken eines KFZ. (Auch eine dreimalige bis viermalige Rückkehr an den ordentlichen Wohnsitz in Polen im Jahr ist darunter zu verstehen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991110088.X05Im RIS seit
19.03.2001Zuletzt aktualisiert am
22.10.2009