RS Vwgh 1991/11/26 91/11/0088

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Veröffentlicht am 26.11.1991
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §64 Abs6;

Rechtssatz

Ausführungen hinsichtlich eines bloß gelegentlich zu wertendes Lenken eines KFZ. (Auch eine dreimalige bis viermalige Rückkehr an den ordentlichen Wohnsitz in Polen im Jahr ist darunter zu verstehen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991110088.X05

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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